Ambulante Hauskrankenpflege
Schwester Anne-Catrin Müller

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr