Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.
Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.