Verhinderungspflege
Durch gesetzliche Änderungen gehen die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einen gemeinsamen Jahresbetrag über. Anspruch darauf haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 3 bis zu 3.539 € jährlich. Diese Leistungen können Sie nach Antragstellung bei der Pflegekasse erhalten.