Ein Pflegedienst erbringt Pflegesachleistungen, welche unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich bei Pflegegrad 2 bis zu 724 EUR, Pflegegrad 3 bis zu 1.363 EUR, Pflegegrad 4 bis zu 1.693 EUR sowie Pflegegrad 5 bis zu 2.095 EUR. Das Konzept der Pflegeversicherung besteht darin, eine Grundversorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sollten Ihre individuell gewählten Leistungen den finanziellen Rahmen der gedeckelten Sachleistungen übersteigen, trägt der Pflegebedürftige den übersteigenden Betrag. Um jeden Menschen eine bedarfsgerechte Pflege zu sichern, besteht die Möglichkeit, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben. (Stand 06/2023)