Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben eine Vielzahl von Gebühren und Zuzahlungen zu leisten. Auch die häuslichen Krankenpflege ist davon betroffen. Bitte beachten Sie, dass diese Zuzahlungen ausschließlich zu Gunsten der Krankenkassen gezahlt und stellen keine Preiserhöhungen unseres Pflegedienstes dar.
Verordnungsgebühr
Für das Verordnen häuslicher Krankenpflege durch den Arzt, wird eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung fällig.
Zuzahlungen
Zuzüglich pro Behandlungstag, sind 10 % der Kosten durch den Versicherten zu tragen. Allerdings sind diese 10% Zuzahlung auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme je Kalenderjahr begrenzt. Danach wird wie bisher der Gesamtbetrag von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Beispiel
Patient, gesetzlich versichert, Leistungserbringer Ambulante Hauskrankenpflege Anne-Catrin Müller; genehmigte, ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege (1x tgl. Verbandswechsel), Dauer 2 Wochen.
Verordnungsgebühr = 10 €
14 x Verbandwechsel (je 14,44 €) -> tägliche Zuzahlung = 1,44 €
Bei Folgeverordnung sind noch für höchstens 14 Tage Zuzahlungen zu leisten.
Befreiung von Zuzahlungen
Es gibt keine generelle Zuzahlungsbefreiung mehr, auch nicht für Bezieher geringer Einkommen. Sind die gesetzlichen Belastungsgrenzen erreicht, stellt Ihre Krankenkasse für das restliche Kalenderjahr einen Befreiungsausweis aus.
Zuzahlungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege werden ausschließlich durch die Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Stand: 06/2023