Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung ( mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren). Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie selbst stellen, hierbei sollte Sie ein guter Pflegedienst unterstützen. Danach begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit. Für die Zuordnung zu einen der fünf Pflegegrade, ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.