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Über uns

Die Ambulante Hauskrankenpflege Schwester Anne-Catrin Müller versorgt bereits seit über 25 Jahren Patienten in der Region Chemnitz. Unser Name steht für Kompetenz, hohe Qualität und Zuverlässigkeit. Daneben stehen für uns als familiengeführter Pflegedienst Persönlichkeit und Vertrauen im Vordergrund. Durch unsere Erfahrungen und Professionalität können wir gezielt auf die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten unserer Patienten eingehen.

Qualitätsprüfung vom 05.01.2022
Leistungen

Leistungen

WAS TUN SIE, WENN…?

Eine Behinderung, eine chronische Krankheit können einen Menschen, insbesondere im Alter, unvorhergesehen und plötzlich oder allmählich und steigernd, in die Lage bringen, gepflegt werden zu müssen. Da ist es gut zu wissen, auf die ganze Erfahrung und Professionalität unseres Pflegedienstes zu setzen, um zum Gelingen dieser veränderten Lebenssituation beizutragen. Dazu bieten wir folgende Leistungen an:

  • Pflegeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Betten und Lagern
  • Blasen- und Darmentleerung
  • Nahrungszubereitung
  • Sondenkost
  • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
  • Heizen der Wohnung
  • Reinigen der Wohnung
  • Heizen der Wohnung
  • Wäschedienst
  • Einkaufen
  • Arztbesuche
  • Wundverbände
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe / Medikamente richten
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Katheterversorgung
  • Versorgung PEG Sonde
  • Dekubitusbehandlung
  • Kompressionstrümpfe An- und Ausziehen
  • Kompressionsverband anlegen
  • Stomabehandlung

Bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr

  • Kinderpflege
  • Hilfestellung bei Anträgen an Ihre Pflegekasse
  • Beratung und Vermittlung von Pflegehilfsmittel
  • Essen auf Rädern
  • Haushaltshilfe
  • Beratung und Vermittlung von Pflegehiflsmitteln
  • Vermittlung von Hausnotruf
  • Vermittlung von Hausbesuchen der Physiotherapie, Fußpflege, Friseur
Häufige Fragen

Fragen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorausichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Vorausetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung ( mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren). Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie selbst stellen, hierbei sollte Sie ein guter Pflegedienst unterstützen. Danach begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit. Für die Zuordnung zu einen der fünf Pflegegrade, ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.

Melden Sie sich einfach persönlich oder telefonisch. Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Wir ermöglichen Ihnen selbstverständlich faire Angebote bei Privatleistungen.

Natürlich! Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der stundenweise Verhinderungspflege.

Beispiel: Ihre Mutter (Eingruppierung Pflegegrad 2) wird von Ihnen gepflegt. Das wöchentliche Baden übernimmt unser Pflegedienst. Dies kostet monatlich 97,92 € zuzüglich Investitonskosten. Damit nehmen Sie lediglich 14,21 % der Pflegesachleistung in Anspruch. Vom Pflegegeld steht Ihnen noch der Rest, also 85,79 % oder 271,10 € zu. (Stand: 01/2018)

Kosten

Kosten

Ein Pflegedienst erbringt Pflegesachleistungen, welche unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich bei Pflegegrad 2 bis zu 689 EUR, Pflegegrad 3 bis zu 1.298 EUR, Pflegegrad 4 bis zu 1.612 EUR sowie Pflegegrad 5 bis zu 1.995 EUR. Das Konzept der Pflegeversicherung besteht darin, eine Grundversorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sollten Ihre individuell gewählten Leistungen den finanziellen Rahmen der gedeckelten Sachleistungen übersteigen, trägt der Pflegebedürftige den übersteigenden Betrag. Um jeden Menschen eine bedarfsgerechte Pflege zu sichern, besteht die Möglichkeit, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Beispiel einer monatlichen Pflegeabrechnung (Pflegegrad 2) unseres Pflegedienstes:

LK Art Anzahl Preis Gesamt
02a Kleine Morgen- und Abendtoilette (außerhalb des Bettes) 24 8,86€ 212,64€
16 Zubereitung von Frühstück/Abendbrot 60 2,95€ 177,00€
04a Große Morgen und Abendtoilette (außerhalb des Bettes) 6 17,72€ 106,32€
20 Ausbildungspauschale 30 3,83€ 114,90€
Summe der Kosten 610,77€
Investitionskosten 34,72€

Nach Abzug der Leistungen Ihrer Pflegekasse verbleibt ein Anspruch von Pflegegeld durch die Pflegekasse in Höhe von 42,19€. Weiterhin sind die Investitionskosten vom Pflegebedürftigen zu tragen.

(Stand 10/2018)

Zuzahlungen in der  gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte haben eine Vielzahl von Gebühren und Zuzahlungen zu leisten. Auch die häuslichen Krankenpflege ist davon betroffen. Bitte beachten Sie, dass diese Zuzahlungen ausschließlich zu Gunsten der Krankenkassen gezahlt und stellen keine Preiserhöhungen unseres Pflegedienstes dar.

Verordnungsgebühr

Für das Verordnen häuslicher Krankenpflege durch den Arzt, wird eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung fällig.

Zuzahlungen

Zuzüglich pro Behandlungstag, sind 10 % der Kosten durch den Versicherten zu tragen. Allerdings sind diese 10% Zuzahlung auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme je Kalenderjahr begrenzt. Danach wird wie bisher der Gesamtbetrag von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiel

Patient, gesetzlich versichert, Leistungserbringer Ambulante Hauskrankenpflege Anne-Catrin Müller; genehmigte, ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege ( 1x tgl. Verbandswechsel ), Dauer 2 Wochen.

Verordnungsgebühr = 10 €
14 x Verbandwechsel (je 11,35 €) -> tägliche Zuzahlung = 1,14 €

Bei Folgeverordnung sind noch für höchstens 14 Tage Zuzahlungen zu leisten.

Befreiung von Zuzahlungen

Es gibt keine generelle Zuzahlungsbefreiung mehr, auch nicht für Bezieher geringer Einkommen. Sind die gesetzlichen Belastungsgrenzen erreicht, stellt Ihre Krankenkasse für das restliche Kalenderjahr einen Befreiungsausweis aus.

Zuzahlungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege werden ausschließlich durch die Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Stand: 01/2018

Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen, können Sie weitere Leistungen wählen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Kontakt

Team

Wir suchen Verstärkung!

Anforderungen:

  • Staatliche Anerkennung
  • Führerscheinklasse B

Anforderungen:

  • Führerscheinklasse B
  • Interesse und gesundheiliche Eignung bei der Betreuung von Pflegebedürftigen

Anforderungen

  • Führerscheinklasse B
  • Interesse und gesundheitliche Eignung bei der Betreuung von Pflegebedürftigen

Anforderungen:

  • Interesse und gesundheitliche Eignung
  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung oder Hauptschulabschluss und Erlaubnis als Kranken- oder Altenpflegehelfer
Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte per E-Mail an info@ambulante-hauskrankenpflege.de oder per Post an die unten angegebene Adresse.

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